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   BAG, 26.10.1983 - 5 AZR 331/81   

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https://dejure.org/1983,2401
BAG, 26.10.1983 - 5 AZR 331/81 (https://dejure.org/1983,2401)
BAG, Entscheidung vom 26.10.1983 - 5 AZR 331/81 (https://dejure.org/1983,2401)
BAG, Entscheidung vom 26. Oktober 1983 - 5 AZR 331/81 (https://dejure.org/1983,2401)
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Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1984, 1877
  • DB 1984, 464
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 08.11.1978 - 5 AZR 358/77

    "Jahresleistung" und Teilanspruch

    Auszug aus BAG, 26.10.1983 - 5 AZR 331/81
    Nur im Rahmen von Rückzahlungsverpflichtungen ist der Arbeitnehmer jedoch verpflichtet, über den jeweiligen Stichtag hinaus im Arbeitsverhältnis zu verbleiben, will er den Zuwendungsanspruch behalten (vgl. BAG Urteil vom 8. November 1978 - 5 AZR 358/77 - AP Nr. 100 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 156/89

    Erziehungsurlaub und 13. Monatsgehalt

    Die Klägerin kann sich auch nicht auf die Entscheidung des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 26. Oktober 1983 (- 5 AZR 331/81 - AP Nr. 118 zu § 611 BGB Gratifikation) berufen.
  • BAG, 30.11.1989 - 6 AZR 21/88

    Anspruch auf Jahresabschlussvergütung - Unwirksamkeit einer Ausschlussklausel für

    Demgegenüber hat das Bundesarbeitsgericht einzelvertragliche Klauseln und Bestimmungen in Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen, die den Bezug der Gratifikation vom Fortbestand des Arbeitsverhältnisses oder seinen ungekündigten Zustand an einen bestimmten Stichtag innerhalb des sogenannten Bezugszeitraums abhängig machen, jedenfalls dann für zulässig gehalten, wenn die Gratifikation bei einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers ausgeschlossen war (BAGE 17, 142 = AP Nr. 52 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 27. Oktober 1978 - 5 AZR 139/77 - AP Nr. 96 zu § 611 BGB Gratifikation; BAGE 31, 113 = AP Nr. 98 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 22. Juni 1983 - 5 AZR 252/81 -, nicht veröffentlicht; BAG Urteil vom 26. Oktober 1983 - 5 AZR 331/81 - AP Nr. 118 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 19. September 1984 - 5 AZR 366/83 -, nicht veröffentlicht, und BAGE 49, 281 = AP Nr. 123 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 24.08.1989 - 6 AZR 752/87
    tober 1978 - 5 AZR 139/77 - AP Nr. 96 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 29. August 1979 - 5 AZR 511/79 - AP Nr. 104 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 22. Juni 1983 - 5 AZR 252/81 -, nicht veröffentlicht; Urteil vom 26. Oktober 1983 - 5 AZR 331/81 - AP Nr. 118 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 19. September 1984 - 5 AZR 366/83 nicht veröffentlicht).
  • BAG, 08.02.1983 - 5 AZR 185/82

    Jahressondervergütung - Betriebsbedingte Kündigung - Tarifvertrag

    An dieser Rechtsprechung hat der Senat in der Entscheidung vom 26. Oktober 1983 - 5 AZR 331/81 - (zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) ausdrücklich festgehalten.
  • LAG Schleswig-Holstein, 29.09.1988 - 4 Sa 367/88

    Wirksamkeit einer Kündigung bei fehlerhafter Anhörung des Betriebsrats;

    Mit dem LAG Schleswig-Holstein (Urteil vom 7.11.1983 -- 5 [2] Sa 627/82) und dem LAG Düsseldorf (vom 21.6.1983, DB 1984 S. 565) und dem LAG Hamm (vom 8.3.1983, DB 1984 S. 464) ist es allerdings fraglich, ob dem Arbeitgeber vom Gericht unterbliebene Kurzarbeit vorgehalten werden kann: "Zu Unrecht hält der Kläger der Beklagten vor, sie habe nicht einmal Überlegungen angestellt, ob sie durch stärkere Anordnung von Kurzarbeit die Kündigung hätte vermeiden können.
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